Vorraussetzungen

Allgemeine Bestimmungen
Die Ausbildungsdauer der Trainerlizenz A beträgt 90 Lerneinheiten, Trainerkandidatinnen und Trainerkandidaten  besuchen den Grund- und Aufbaulehrgang (60 LE) sowie einen Wahlpflichtlehrgang (15 LE) aus dem Fortbildungsangebot. Zusätzlich sind bis zur Prüfung 10 Hospitationen (15 LE) nachzuweisen. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle Ausbildungsteile vollständig besucht, die Einzahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachgewiesen, sich verbindlich zur Prüfung angemeldet und zwei Exemplare der schriftlichen Hausarbeit/des Coaching Books in digitaler Form eingereicht hat. Eine aktive Mitarbeit im Rahmen der Ausbildung sowie das Halten einer Präsentation (Erläuterungen/Informationen nach Zulassung) im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgang sind verpflichtend und Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Der Prüfungslehrgang findet in der Regel ein bis zwei Monate nach dem Grund- und Aufbaulehrgang statt.
Die A-Lizenz ist für folgende Tätigkeitsfelder vorgesehen:
a) Training und Betreuung von Nationalmannschaften, Mannschaften der 1. Bundesliga,
Auswahlmannschaften der Landesverbände sowie Leistungsmannschaften im Jugendbereich
b) Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen im Spitzenbereich
c) Talentsichtung und -förderung z.B. durch Leitung und Organisation von Stützpunkten und Camps
d) Leitung und Koordination von Trainerstäben
e) Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Trainern A und B
 
Zulassungsvoraussetzungen

a) Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landesverbands,
b) Besitz der gültigen Trainerlizenz B des DBB,
c) Nachweis verantwortlicher Trainertätigkeit im Hochleistungssport in den letzten zwei Jahren, besonders auf Landesverbandsebene und/oder in den Bundesligen und in der Trainerausbildung,
d) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainern,
e) Weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse
Lehrgangsunterlagen
Nachweis verantwortlicher Trainertätigkeit im Hochleistungssport in den letzten zwei Jahren, besonders aus Landesverbandebene und/oder in den Bundesligen und in der Trainerausbildung. Die Ausbildung zum Trainer oder Trainerin A erfolgt auf der Grundlage des aktuellen A-Curriculums sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Das Curriculum steht für Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmern und Teilnehmerinnen zum Download bereit.
Hausarbeit/Coaching Book
Jede A-Trainerkandidatin und jeder A-Trainerkandidat hat im Rahmen ihrer/seiner A-Ausbildung eine Hausarbeit oder ein Coaching Book als relevanten Prüfungsteil zu verfassen. Das Thema der Hausarbeit kann die Kandidatin und der Kandidat in Absprache mit der Lehr- und Trainerkommission selbst bestimmen. Bearbeitet werden können Themen aus der Sportwissenschaft, der Didaktik und Methodik des Basketballspiels, der Sportorganisation und aus dem Basketballsport nahestehenden Gebieten. Das Thema soll so bearbeitet werden, dass ein praxisrelevanter Beitrag zum Training des Basketballspiels erwartet werden kann.
Für die äußere Form, die Zitiertechnik und den Aufbau gelten die Richtlinien des DUDEN. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 25 Seiten (DIN A4) und ist mit einer eidesstattlichen Erklärung über die eigenhändige Abfassung sowie einem vollständigen Verzeichnis der Literatur und Hilfsmittel zu versehen.Der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission des DBB kann zum Thema der schriftlichen Hausarbeit zusätzlich ein Kolloquium ansetzen. Der DBB hat das Recht, Hausarbeiten oder einzelne Abschnitte daraus zu Lehrzwecken zu verwenden und mit Angabe des Autors zu veröffentlichen.
Das Coaching-Book (Umfang ca. 35 Seiten) ist ein individuelles Werk und soll jeden einzelnen Coach charakterisieren. Jeder Coach kann und soll seine eigenen Schwerpunkte finden und setzen, egal ob er Jugendtrainer ist oder ein BBL-Team trainiert. Das Coaching-Book gibt die eigene Philosophie wieder und beschreibt, was die A-Trainerkandidatin und den A-Trainerkandidat als Trainer ausmacht. Es ist ein Werk, das den Coach in seinem gesamten Trainerleben begleiten soll und durch neue Erfahrungen regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Weitere Hinweise zur Erstellung des Coaching Books werden nach Zulassung zur A-Ausbildung verschickt.
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen seiner/ihrer Trainerausbildung neben dem Besuch der Ausbildungslehrgänge und einer Fortbildung/Coach Clinic 10 Hospitationen ableisten. Dabei handelt es sich um den Besuch von Trainingseinheiten (mindestens 90 min) bei mindestens zwei verschiedenen A-Trainerinnen oder A-Trainern. Die Hospitationen sollten idealerweise mit einer Nachbesprechung der besuchten Einheit beschlossen werden. Anerkannt werden A-Trainer und A-Trainerinnen von Bundesligisten (BBL, ProA, ProB, NBBL, JBBL, DBBL, 2.DBBL oder WNBL) sowie von Auswahlmannschaften auf Bundes- und Landesebene. Jede einzelne Hospitation muss auf einem eigenen Hospitationsbogen dokumentiert werden (siehe Hospitationen). Hospitationen können nur in Ausnahmefällen im eigenen Verein absolviert werden.
Online Regeltest für Trainer
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen der A-Ausbildung den Online Regeltest für Trainer im E-Learning des DBB absolvieren und vor der A-Prüfung bestanden haben!
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgangs eine Power Point Präsentation halten. Nähere Erläuterungen und Information dazu werden nach Zulassung zur Ausbildung per Email verschickt.
A-Lizenz Klausur
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an der A-Ausbildung hat im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgangs die A-Lizenz Klausur zu absolvieren. Bei Nicht-Bestehen bleibt es der Prüfungskommission vorbehalten die Zulassung zum A-Prüfungslehrgang bzw. zur A-Prüfung zu verweigern.
Lizenverlängerung
Die Trainerlizenz A ist ab Ausstellungsdatum zwei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die A-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkennt sind, im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um zwei Jahre verlängert.
In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.
Die Rahmenrichtlinien enthalten weitere Informationen zur Trainingsausbildung des DBB!

Ziele

Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt.
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Die Trainerin/der Trainer:
  • versteht es, die Motivation der Spielerinnen und Spieler bis hin zum Hochleistungsbereich weiterzuentwickeln, auszubauen und zu fördern,
  • kennt die Wechselwirkungen von Sozialfaktoren (Elternhaus, Schule / Ausbildung/ Beruf, Sozialstatus, Verein) leistungssportlicher Ausbildung, Sportmanagement und Sportsponsoring und kann sie in ihrer Komplexität erfassen und persönlichkeitsfördernd ausgestalten,
  • kennt und beachtet die sozial- und entwicklungspsychologischen sowie pädagogischen Besonderheiten des Übergangs vom Jugend- in das Erwachsenenalter,
  • kann mit anderen Trainern, Wissenschaftlern, Sportmedizinern, Funktionären und weiteren Spezialisten kooperieren und diese in den Prozess der Leistungsentwicklung effektiv einbinden,
  • leistet Beiträge für die Lehrarbeit innerhalb des Landesverbandes und des DBB, ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Spielerinnen und Spieler bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DBB,
  • kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, kann ihre/seine eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung selbstständig planen und organisieren
Fachkompetenz
Die Trainerin/der Trainer:
  • hat Struktur, Funktion und Bedeutung des Basketballsports als Leistungssport verinnerlicht und setzt sie im Prozess der Trainings- und Wettkampfoptimierung im Hochleistungsbereich um, kann das Anschluss- und Hochleistungstraining auf der Basis der Struktur- und Rahmentrainingspläne des DBB und der LV realisieren, kann Training und Wettkampf systematisch planen, organisieren, individuell variieren, auswerten und steuern,
  • kennt praktikable und aktuelle Formen der Leistungsdiagnostik und kann sie in die Trainingssteuerung integrieren,
  • kennt die Fördersysteme im Spitzensport und kann sie für ihre/seine Spielerinnen und Spieler nutzen,
  • kann zu den Rahmentrainingsplänen des DBB und Landesverbände konzeptionelle Beiträge leisten,
  • verfolgt die nationalen und internationalen Entwicklungen des Basketballsports und gestaltet sie mit,
  • schafft ein individuell attraktives und motivierendes Spitzensportangebot
Methoden- und Vermittlungskompetenz
Die Trainerin/der Trainer:
  • kennt alle wesentlichen Trainingsinhalte, -methoden und -mittel innerhalb des langfristigen Leistungsaufbaus im Basketball,
  • kann Trainingsinhalte, -methoden und -mittel zielgerichtet und systematisch einsetzen sowie individuell variieren, hat ein Lehr -und Lernverständnis, das den Spielerinnen und Spielern genügend Zeit zur Informationsverarbeitung lässt und sie in den Prozess der Leistungsoptimierung mitverantwortlich einbezieht

Coaching Book / Hausarbeit

Jeder A-Trainerkandidat und jede A-Trainerkandidatin hat im Rahmen der A-Ausbildung ein Coaching Book (oder in Ausnahmefällen eine Hausarbeit) als relevanten Prüfungsteil zu verfassen.

Das Coaching-Book ist ein individuelles Werk und bildet so ein Charakteristikum für jeden einzelnen Trainer. Jeder Coach kann und soll seine eigenen Schwerpunkte finden und setzen, unabhängig davon ob er Jugendtrainer ist oder ein BBL-Team trainiert.
Das Coaching-Book gibt Eure eigene Basketballphilosophie wieder und beschreibt, was Euch als Trainer ausmacht. Es ist ein Werk, das Euch in Eurem gesamten Trainerleben begleiten soll und durch neue Erfahrungen regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Genauso könnt Ihr Eurem Coaching-Book einen eigenen Slogan verleihen, der Eure Arbeit als Trainerin oder Trainer besonders charakterisiert. (Nach Abgabe der Arbeit müsst Ihr diese  innerhalb der Prüfung gegenüber den Prüfern vertreten, um diesen Teil der A-Ausbildung zu bestehen.)

Für die äußere Form, die Zitiertechnik und den Aufbau gelten die Richtlinien des DUDEN. Der Umfang des Coaching Books beträgt mindestens 15 Seiten (der Hausarbeit ca. 30 Seiten) im DIN A4 Format und ist mit einer eidesstattlichen Erklärung über die eigenhändige Abfassung sowie einem vollständigen Verzeichnis der Literatur und Hilfsmittel zu versehen.

Der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission des DBB kann zum Thema der schriftlichen Hausarbeit zusätzlich ein Kolloquium ansetzen. Der DBB hat das Recht, Hausarbeiten oder einzelne Abschnitte daraus zu Lehrzwecken zu verwenden und mit Angabe der Autorin und des Autor zu veröffentlichen. Das Coaching Book wird nicht veröffentlicht.

Weitere Hinweise zur Ausarbeitung des Coaching Book und Fragen bitte an peter.radegast@basketball-bund.de .

A-Prüfung

Zulassung
Zur A-Trainerprüfung wird zugelassen, wer alle Ausbildungsabschnitte innerhalb zweier Kalenderjahre vollständig absolviert und die schriftliche Hausarbeit/das „Coaching Book“ termingerecht abgegeben sowie die A-Lizenzklausur im Rahmen des Grund- und Aufbaulehrgangs bestanden hat.
Prüfungsbereiche
Der Befähigungsnachweis für die Trainerlizenz A wird durch eine Lehrprobe (ca. 45 Minuten), eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten) und eine schriftliche Hausarbeit (ggf. mit Kolloquium) erbracht.
Das Lehrprobenthema besteht aus einem gruppentaktischen und einem taktischen Schwerpunkt und wird 45 Minuten vor Beginn der Lehrprobe zugelost. Zur Ausarbeitung darf der Kandidat Literatur und Skripte verwenden. Der Entwurf wird nicht bewertet.
In der mündlichen Prüfung werden die Inhalte der Trainerausbildung C, B und A vorausgesetzt. Es werden Fragen zu den drei Themenkomplexen Angriff, Verteidigung und fachübergreifende Themen gestellt. Inhaltliche Grundlage sind die im Lehrgang bekannt gegebenen Literaturhinweise. Erwartet werden darüber hinaus allgemeine sportfachliche Kenntnisse, Diskussionsfähigkeit und die Fähigkeit, Themenbereiche konzeptionell darzustellen und zu problematisieren. Die Prüfungssprache ist in der Regel deutsch.
Das Thema der Hausarbeit wird vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des DBB gestellt. Bearbeitet werden können Themen aus der Sportwissenschaft, der Didaktik und Methodik des Basketballspiels, der Sportorganisation und aus dem Basketballsport nahe stehenden Gebieten. Das Thema soll so gestellt werden, dass ein praxisrelevanter Beitrag zum Training des Basketballspiels erwartet werden kann.
Die Hausarbeit/Das „Coaching Book“ ist in deutscher Sprache zu verfassen. Für die äußere Form, die Zitiertechnik und den Aufbau gelten die Richtlinien des DUDEN. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 25 Seiten (DIN A4, einseitig bedruckt, Rand: 2,5 cm ringsum, Schrifttyp: Arial, Schriftgrad: 12er-Schrift, 1,5-zeilig, Tabellen/Abbildungen: 10er-Schrift) und ist mit einer eidesstattlichen Erklärung über die eigenhändige Abfassung sowie einem vollständigen Verzeichnis der Literatur und Hilfsmittel zu versehen. Die Arbeit ist gebunden und digital beim DBB einzureichen.
Der Vorsitzende der LTK kann zum Thema der schriftlichen Hausarbeit oder zum „Coaching Book“ zusätzlich ein Kolloquium ansetzen. Der DBB hat das Recht, Hausarbeiten oder einzelne Abschnitte daraus zu Lehrzwecken zu verwenden und mit Angabe des Autors zu veröffentlichen. Das „Coaching Book“ ist ein persönliches Werk und wird vom DBB nicht veröffentlicht!
Prüfungsformen, Prüfungsinhalte und Beurteilungskriterien werden den Kandidaten zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, erläutert und mit ihnen erprobt.
Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen in Prüfungsabschnitten werden mit
entspricht voll den Anforderungen,
vorhandene Mängel können noch toleriert werden und
– entspricht nicht den Anforderungen
bewertet. Zusätzlich kann die Prüfungskommission für besonders herausragend bestandene Prüfungen das Prädikat „hervorragend“ erteilen.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten. Die Beurteilung der Hausarbeit wird in einem Kurzgutachten zusammengefasst.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe, die mündliche Prüfung bestanden und die schriftliche Hausarbeit nicht mit „–“ bewertet wurden.
Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Praktische Umsetzung, Trainingsökonomie, Fehlerkorrektur und Trainerverhalten mindestens drei mit „+“ und keines mit „–“ bewertet wurden.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „“ erteilt wurde und mindestens ein „+“ erzielt wurde.
Die schriftliche Hausarbeit/Das „Coaching Book“ ist bestanden, wenn sie/es termingerecht abgegeben wurde und die Kriterien Inhaltliche Richtigkeit, Aufbau, Darstellung/Form (einschl. Rechtschreibung), (Fach-)Methodik, sowie ein eventuell angesetztes Kolloquium nicht mit „–” bewertet wurden.
Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt einem Prüfungsteil fern, so hat er diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Ein Entschuldigungsgrund ist vom Prüfungsteilnehmer glaubhaft nachzuweisen.
Bedient sich ein Kandidat beim Ablegen eines Prüfungsteils unerlaubter Hilfsmittel, wird dieser Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet. In schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
Prüfungswiederholung
Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Regel im auf die Erstprüfung folgenden Kalenderjahr statt. Wird die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden, müssen folgende Bedingungen für die Zulassung zur zweiten Wiederholungprüfung erfüllt sein:
•             Entrichtung der doppelten Prüfungsgebühr
•             Belegung einer zusätzlichen DBB-Fortbildung nach Wahl
•             10 zielgerichtete Hospitationen oder ein Praktikum von 3-5 Tagen im Rahmen eines Kaderlehrgangs (in Absprache mit dem Prüfungsausschuss)
•             Ein Prüfungsvorbereitungsgespräch (ggf. bei der Fortbildung) durch ein Mitglied aus dem Prüfer-/Ausbilderteam (PAT)
•            Eine zielgerichtete schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema oder unterstützende Maßnahmen (beispielsweise Mentoring, Videofeedback) bei Wiederholung der LehrprobeDie Auflagen müssen vor der zweiten Wiederholungsprüfung erfüllt sein, sonst erhält der Kandidat/die Kandidatin keine Zulassung. Besteht ein Kandidat/eine Kandidatin auch den dritten Versuch nicht, muss die komplette Ausbildung wiederholt werden!

Eine Hausarbeit/“Coaching Book“, die/das mit „–“ bewertet wurde, kann vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des DBB zur Neubearbeitung zurückgegeben werden oder von den Gutachtern gänzlich verworfen werden; im letztgenannten Fall ist ein neues Thema zu bearbeiten.

Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug
Nach bestandener Prüfung, frühestens jedoch nach Vollendung des 20. Lebensjahres, wird dem Teilnehmer die Trainerlizenz A des DBB ausgehändigt.Die Lizenzerteilung kann von zusätzlichen individuellen Auflagen abhängig gemacht werden (z.B. Besuch von spezifischen Fortbildungsveranstaltungen oder Nachqualifizierungen). Hierüber entscheidet der Vorsitzende der LTK. Die Trainerlizenz A ist zwei Jahre gültig. Am 30.06 des auf die Ausstellung folgenden zweiten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Eine gültige Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB für A-Trainer anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um zwei Jahre verlängert.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der LTK.
Bei schweren Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DBB oder des LV, gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze wie den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann die Lizenz durch Beschluss des Präsidiums des DBB entzogen werden.

Hospitationen

Jede Trainerkandidatin und jeder Trainerkandidat muss im Rahmen der Trainerausbildung neben dem Besuch der Ausbildungslehrgänge und einer Fortbildung/Coach Clinic 10 Hospitationen ableisten. Dabei handelt es sich um den Besuch von Trainingseinheiten (mindestens 90 min) bei mindestens zwei verschiedenen A-Trainern oder A-Trainerinnen. Die Hospitationen sollten idealerweise mit einer Nachbesprechung der besuchten Einheit beschlossen werden. Anerkannt werden A–Trainerinnen und A-Trainer von Bundesligisten (BBL, ProA, ProB, NBBL, JBBL, DBBL, 2.DBBL oder WNBL) sowie von Auswahlmannschaften auf Bundes- und Landesebene (B-Breitensport: 10 Hospitationen (mind. 90 Min.) bei mind. zwei verschiedenen Trainern mit Trainerlizenz (und/oder Absolventen der Minitraineroffensive in Absprache) im leistungsorientierten U10 bis U14 Bereich). Jede einzelne Hospitation muss auf einem eigenen Hospitationsbogen (Verlaufsplan der jeweiligen Trainingseinheit) dokumentiert werden. 2 von 10 Hospitationen müssen neben dem Verlaufsplan ausführlich bearbeitet werden (siehe „Ausführlicher Hospitationsbogen“). Hospitationen können nur in Ausnahmefällen im eigenen Verein absolviert werden.

Ehrenkodex

Der Ehrenkodex soll verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdecken und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken. Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteurinnen und Akteuren in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täterinnen und Täter erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Sportverein/Sportverband“ verdeutlicht wird.