Amtliche Bekanntmachung
Die Landesverbände Bremen und Niedersachsen haben sich in der Form zusammengeschlossen, dass der bisherige Basketballverband Bremen samt seinen Vereinen im Niedersächsischen Basketballverband aufgeht und beantragt, als neuer Landesverband Mitglied des DBB zu werden. Der Landesverband soll den Namen „Niedersächsischer Basketballverband“ tragen und deckungsgleich mit den Gebieten der Bundesländer Bremen und Niedersachsen sein. Alle Vereine aus diesen Gebieten sind bereits Mitglied im neuen Landesverband und dieser ist Mitglied der Landessportbünde Niedersachsen und Bremen.
Mit Aufnahmebeschluss würde die bisherige Mitgliedschaft der beiden Landesverbände (Niedersachsen nur für das Land Niedersachsen und Bremen nur für das Land Bremen) gleichzeitig erlöschen.
Die ordentlichen Mitglieder haben innerhalb von vier Wochen nach amtlicher Bekanntgabe des Antrags die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. In diesem Fall würde über den Aufnahmeantrag der nächste Bundestag entscheiden (§ 4 Abs. 5 DBB-Satzung).
Wolfgang Brenscheidt
Generalsekretär
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Bundestag 2023
Der Hessische Basketball-Verband e. V. richtet am
- 17. und 18. Juni 2023
den Bundestag 2023 in Marburg aus. Das Präsidium des Deutschen Basketball Bundes lädt hiermit zu dieser Mitgliederversammlung ein.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 GVO die Zulässigkeit von Anträgen von Mitgliedern oder dem Jugendausschuss davon abhängig ist, dass diese spätestens 12 Wochen (spätestens 24. März 2023) vor dem Termin des Bundestages mit schriftlicher Begründung bei der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sind.
Die Unterlagen für den Bundestag 2023 gehen den offiziellen Teilnehmern termingerecht zu.
Ingo Weiss Lothar Bösing
Präsident Vizepräsident
Anlage:
Tagesordnung
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Der
Jugendtag 2023
fand am 13.-14. Mai 2023 in Osnabrück/Niedersachsen statt. Der Jugendtag 2024 findet am 20./21. April in Freiburg statt.
Stefan Raid
Vizepräsident
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Amtliche Mitteilung
Das Protokoll des Bundestages 2023, der am 17. und 18. Juni 2023 in Marburg stattgefunden hat, wurde am 18. August 2023 versandt.
Gemäß § 14 Absatz 3 Geschäfts- und Verwaltungsordnung (GVO) sind Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls innerhalb von zwei Monaten nach Absendung bei der Bundesgeschäftsstelle einzulegen.
Die Einspruchsfrist endet am 18. Oktober 2023.
Ingo Weiss Lothar Bösing
Präsident Vizepräsident