A:LIZENZ

Die Trainerlizenz A ist ab Ausstellungsdatum zwei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit.

  • Die Gültigkeit der Trainerlizenz A kann durch die Teilnahme an vom Deutschen Basketball Bund (DBB) anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) um zwei Jahre verlängert werden.
  • Maximale Verlängerungsdauer
  • Die Lizenz der Stufe A kann insgesamt höchstens um vier Jahre verlängert werden. Eine kumulative Anrechnung der jeweiligen Verlängerungszeiträume über diese maximale Dauer hinaus ist nicht zulässig.

In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.

Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.

 

B:LIZENZ

Die Trainerlizenz B ist ab Ausstellung drei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit.

  • Die Gültigkeit der Trainerlizenz B kann durch die Teilnahme an vom Deutschen Basketball Bund (DBB) anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) um drei Jahre verlängert werden.
  • Maximale Verlängerungsdauer
  • Die Lizenz der Stufe B kann insgesamt höchstens um vier Jahre verlängert werden. Eine kumulative Anrechnung der jeweiligen Verlängerungszeiträume über diese maximale Dauer hinaus ist nicht zulässig.

In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.

Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.

C:LIZENZ

Die Trainerlizenz C ist ab Ausstellung vier Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit.

  • Die Gültigkeit der Trainerlizenz C kann durch die Teilnahme an vom jeweiligen Landesverband (LV) anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) um vier Jahre verlängert werden.

Für die Verlängerung der C-Lizenz sind die Landesverbände zuständig. Alle weiteren Infos zur Lizenzverlängerung können auf der jeweiligen Homepage des Landesverbandes eingesehen werden.