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Polen auf einen Blick



Ausführliche Informationen zu Polen finde Sie u.a. auf folgenden Internetseiten:

www.info-polen.com
www.polen-info.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Polen






Zusammengefasste Basis-Informationen


Geographie:

Größe: 312.700 Quadratkilometer
Grenzen zu: Tschechische Republik, Belarus, Deutschland, Slowakei, Russische Föderation, Litauen
Höchster Berg: 2499 m (Rysy)


Politisch:

Wojewodschaften (ähnl. Bundesländern): 16
Hauptstadt: Warszawa (Warschau), 1,7 Mio. Einwohner
Staatsform: Republik, Parlament Sejm (Warschau)
Regierungschef: Donald Tusk
Staatspräsident: Lech Kaczyñski
Mitglied in: EU, Nato, OECD, OSZE, UNO


Gesellschaft:

Einwohnerzahl: Circa 38 Millionen
Einwohner pro Quadratkilometer: Rund 122
Durchschnittsalter: 37,3 Jahre
Arbeitslosenquote: Rund 12 Prozent
Anteil Katholiken: 89 Prozent


Wirtschaft:

Bruttoinlandsprodukt (BIP): 631 Mrd. $ (10858 $ pro Kopf)


Allgemeine Reiseinformationen

Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92

Grenzgebiet zu Russland
Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze“ ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Kriminalität
Wie in vielen anderen Reiseländern auch sollten wertvoller Schmuck, Uhren, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen möglichst nicht sichtbar getragen werden. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben. Insbesondere auf den vielbefahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau sowie in Großstädten kann es zu Diebstahl oder Raub von Kfz kommen (Vorsicht vor Diebstahl auf unbewachten Parkplätzen und vor vorgetäuschten Unfällen!). Totalschaden oder Verlust (Diebstahl) des KfZ führt unter Umständen zu abgabenrechtlichen Problemen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder der Abschluss einer speziellen Versicherung (Auslandsschutzbrief) wird daher dringend angeraten.

Straßenverkehr
Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Wird ein Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Kfz ohne eine solche Bescheinigung angetroffen, muss mit einer Geldbuße gerechnet werden. Ein Muster für eine solche Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der polnischen Botschaft Berlin, www.berlin.polemb.net bei Konsularinformationen-Rechtsinformationen.
Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.
Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.
Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen.
Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge.
Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.

Vignette
Der Erwerb der fahrzeugbezogenen Gebührenkarten (Vignette) ist bei den polnischen Grenz- und Binnenzollämtern, an bestimmten Tankstellen sowie bei den polnischen Gewerbeorganisationen möglich. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gebührenkarte korrekt gelocht ist, da ansonsten bei Kontrollen Geldbußen erhoben werden. Insbesondere bei deutschen und westeuropäischen Bussen werden diese Vignetten häufig bei Verkehrskontrollen genau kontrolliert.
Die Gebührenkarte besteht aus zwei Abschnitten, wovon der selbstklebende Teil an der Winschutzscheibe zu befestigen ist und der zweite Teil vom Fahrer mitgeführt werden muss.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen.
Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen.

Reisedokumente
Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ebenfalls ausreichend ist ein gültiger vorläufiger Personalausweis oder ein gültiger vorläufiger Reisepass. Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.

Doppelstaatsangehörigkeit
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Meldepflicht
Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten. Bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

Einreise mit Haustieren
Informationen zur Ein- und Durchfuhr von allen Arten von Haustieren finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen für Polen können Sie direkt bei den konsularischen bzw. diplomatischen Vertretungen der Republik Polen in Deutschland erhalten (www.berlin.polemb.net.).


Medizinische Hinweise

Während der Sommermonate sollten sich Reisende in Waldgebiete von ihrem Arzt hinsichtlich der Schutzimpfung gegen Zeckenbisse (FSME ) beraten lassen. Ferner ist eine Hepatitis A - und Hepatitis B - Impfung empfehlenswert.
Das mit Polen bestehende Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung sieht keine Leistungen für Besucher und Touristen vor. Gesetzlich bzw. privat Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Polen eine „Europäische Versicherungskarte“ zu beschaffen.Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich.
Ärztliche Leistungen müssen sofort in bar bezahlt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Quelle:
www.auswaertiges-amt.de